Aktuelle Corona- Informationen
Information für Besucher der stationären Pflegeeinrichtungen
Für alle Besucher gilt die 3 G Regelung für das Betreten der beiden stationären Pflegeeinrichtungen.
(Jede besuchende und aufsuchende Person, die nicht vollständig geimpft (mindestens 3 Impfungen) oder genesen ist, darf die Einrichtung nur betreten, wenn der Nachweis eines nicht älter als 24 Stunden negativen Ergebnisses eines PoC-Antigen-Tests beziehungsweise das Testergebnis eines nicht länger als 48 Stunden zurückliegenden Nukleinsärenachweises (PCR Test) beigebracht wird. Ein vor Ort durchgeführter Selbs- bzw. Schnelltest ist möglich.)
(Quelle: „Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung vor COVID-19“ vom 16.09.2022)
Es besteht eine Pflicht zum Tragen einer FFP 2 Maske innerhalb des gesamten Gebäudes. Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres sind von der Pflicht zum Tragen der oben genannten Masken befreit.
Diese Regelung gilt bis zum 07.April 2023!
AWO Seniorenpflegeheim Güstrow
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Magdalenenluster Weg 7 | ![]() |
03843 / 851170 |
18273 Güstrow | ![]() |
03843 / 851179 |
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Anfahrt |
Ansprechpartner
Einrichtungsleitung Frau A. Möller
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Pflegedienstleitung Frau A. Glasow
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Stellv. Pflegedienstleitung/ MQS Frau A. Lüdecke
und Beauftragte für Medizinproduktesicherheit
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Telefonnummern Wohnbereiche SPH Güstrow
Fr. Böttcher – 03843 851169
Internationales Projekt - Ausbildung zur Pflegefachkraft
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