Aktuelle Corona- Informationen
Information für Besucher der stationären Pflegeeinrichtungen
Für alle Besucher gilt die 3 G Regelung für das Betreten der beiden stationären Pflegeeinrichtungen.
(Jede besuchende und aufsuchende Person, die nicht vollständig geimpft (mindestens 3 Impfungen) oder genesen ist, darf die Einrichtung nur betreten, wenn der Nachweis eines nicht älter als 24 Stunden negativen Ergebnisses eines PoC-Antigen-Tests beziehungsweise das Testergebnis eines nicht länger als 48 Stunden zurückliegenden Nukleinsärenachweises (PCR Test) beigebracht wird. Ein vor Ort durchgeführter Selbs- bzw. Schnelltest ist möglich.)
(Quelle: „Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung vor COVID-19“ vom 16.09.2022)
Es besteht eine Pflicht zum Tragen einer FFP 2 Maske innerhalb des gesamten Gebäudes. Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres sind von der Pflicht zum Tragen der oben genannten Masken befreit.
Diese Regelung gilt bis zum 07.April 2023!
AWO Seniorenpflegeheim Krakow a. See
|
Buchenweg 10 | ![]() |
038457 / 52100 |
18292 Krakow am See | ![]() |
038457 / 52147 |
![]() |
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! | |
![]() |
Anfahrt |
Kontakt
Einrichtungsleitung Herr C. Zeise Telefon: 038457 52 100
|
|
Pflegedienstleitung Frau J. Pinnow Telefon: 038457 52 144
|
|
Beauftragte für Medizinproduktesicherheit Frau A. Lüdecke ![]() |
|
038457 / 52144