Aktuelle Corona- Informationen
Information für Besucher der stationären Pflegeeinrichtungen
Für alle Besucher gilt die 3 G Regelung für das Betreten der beiden stationären Pflegeeinrichtungen.
(Jede besuchende und aufsuchende Person, die nicht vollständig geimpft (mindestens 3 Impfungen) oder genesen ist, darf die Einrichtung nur betreten, wenn der Nachweis eines nicht älter als 24 Stunden negativen Ergebnisses eines PoC-Antigen-Tests beziehungsweise das Testergebnis eines nicht länger als 48 Stunden zurückliegenden Nukleinsärenachweises (PCR Test) beigebracht wird. Ein vor Ort durchgeführter Selbs- bzw. Schnelltest ist möglich.)
(Quelle: „Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung vor COVID-19“ vom 16.09.2022)
Es besteht eine Pflicht zum Tragen einer FFP 2 Maske innerhalb des gesamten Gebäudes. Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres sind von der Pflicht zum Tragen der oben genannten Masken befreit.
Diese Regelung gilt bis zum 07.April 2023!